ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Dienstleistungen und Lieferungen von Philipp Sulzberger Konstruktion | Design | 3D-Druck gegenüber privaten und gewerblichen Kunden.
§ 2 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst durch ein individuelles Angebot und dessen Annahme durch den Kunden zustande. Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar.
§ 3 Leistungsumfang
Angeboten werden insbesondere:
- CAD-Konstruktion
- Produktentwicklung
- Technische Zeichnungen
- Erstellung digitaler 3D-Modelle
- 3D-Druck-Dienstleistungen
- Fertigung individueller Bauteile
- Lieferung digitaler Konstruktionsdaten
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sämtliche zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Maße, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 6 Lieferzeiten
Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 7 Digitale Produkte
Digitale Dateien werden ausschließlich zur vereinbarten Nutzung bereitgestellt.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder kommerzielle Verwertung durch Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 8 Individuelle 3D-Druck-Aufträge
Bei individuellen Fertigungsaufträgen können aufgrund material- und verfahrensbedingter Eigenschaften geringfügige Maß-, Farb- oder Oberflächenabweichungen auftreten.
Diese stellen keinen Mangel dar, soweit sie die vereinbarte Funktion nicht beeinträchtigen.
§ 9 Rechte an Konstruktionen
Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte verbleiben grundsätzlich beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Dem Kunden werden die jeweils vereinbarten Nutzungsrechte eingeräumt.
§ 10 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei kundenseitig vorgegebenen Konstruktionen oder Dateien wird keine Haftung für deren technische Eignung oder Schutzrechte übernommen.
§ 11 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
ERGÄNZENDE AGB FÜR KONSTRUKTION, CAD-DESIGN UND 3D-DRUCK
§ 13 Kundendaten, Zeichnungen und CAD-Dateien
(1) Der Kunde versichert, dass die von ihm bereitgestellten Zeichnungen, Modelle, CAD-Dateien, Logos, Bilder oder sonstigen Daten frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit oder Schutzrechtslage der bereitgestellten Daten zu prüfen.
(3) Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Design- oder sonstigen Schutzrechten aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Daten entstehen.
§ 14 Technische Freigabe und Verantwortung des Kunden
(1) Vor Fertigung oder Übergabe von Konstruktionsdaten erhält der Kunde auf Wunsch Entwürfe, Vorschauen, technische Zeichnungen oder digitale Modelle zur Prüfung.
(2) Mit der Freigabe bestätigt der Kunde die fachliche Richtigkeit der freigegebenen Daten.
(3) Änderungen nach erfolgter Freigabe können gesondert berechnet werden.
§ 15 Prototypen und Entwicklungsleistungen
(1) Entwicklungs-, Konstruktions- und Prototypenleistungen dienen grundsätzlich der Entwicklung und Erprobung von Produkten.
(2) Eine Gewähr für die Marktfähigkeit, Serienreife oder wirtschaftliche Verwertbarkeit wird nicht übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(3) Technische Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine Ingenieurprüfung, Zertifizierung oder behördliche Zulassung dar.
§ 16 Besonderheiten des 3D-Druckverfahrens
(1) Fertigungsbedingt können bei additiv gefertigten Bauteilen geringfügige Abweichungen hinsichtlich Maßhaltigkeit, Oberflächenstruktur, Farbe, Gewicht oder Materialeigenschaften auftreten.
(2) Derartige fertigungsübliche Abweichungen stellen keinen Sachmangel dar, soweit die vereinbarte Funktion des Bauteils nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(3) Material- und Druckeigenschaften können abhängig von Druckverfahren, Bauteilgeometrie, Umwelteinflüssen und Einsatzbedingungen variieren.
§ 17 Sicherheitskritische Anwendungen
(1) Die gelieferten Konstruktionen, CAD-Daten, Prototypen und 3D-gedruckten Bauteile sind grundsätzlich nicht für sicherheitskritische Anwendungen bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(2) Dies gilt insbesondere für Anwendungen in den Bereichen:
- Luft- und Raumfahrt
- Medizin- und Gesundheitstechnik
- Fahrzeugtechnik
- Druckbehälter
- Tragende Konstruktionen
- Persönliche Schutzausrüstung
- Maschinen mit Personen- oder Sachgefährdung
(3) Die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck ist vom Kunden eigenverantwortlich zu prüfen.
§ 18 Haftungsbeschränkung für technische Anwendungen
(1) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aus einer unsachgemäßen Verwendung, Montage, Veränderung oder Weiterverarbeitung der gelieferten Produkte entstehen.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
§ 19 Eigentum an Konstruktionsunterlagen
(1) Sämtliche Entwürfe, Konzepte, Berechnungen, Zeichnungen, Modelle und CAD-Dateien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Eine Herausgabe editierbarer Quelldateien erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich Bestandteil des Angebots ist.
(3) Nicht beauftragte Entwürfe und Konzepte dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht verwendet werden.
§ 20 Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, abgeschlossene Projekte unter Nennung des Firmennamens des Kunden sowie unter Verwendung veröffentlichter Produktabbildungen als Referenz auf der eigenen Website oder in Präsentationen darzustellen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 21 Gerichtsstand für Unternehmer
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
